Städtebauliche Entwicklung
Die Aufstellung von Bebauungsplänen ist Teil der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft und von der Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 Abs. 2 GG umfasst. Immer weniger Gemeinden - gerade bei einer kleinteiligen und vielfach ehrenamtlich geprägten Kommunalstruktur - sind aber willens und finanziell dazu in der Lage, Angebotsbebauungspläne aufzustellen.
In den großen Städten besteht gleichzeitig der Bedarf, erhebliche Mengen an Wohneinheiten zu schaffen. Das Raumangebot ist dabei begrenzt - Innenentwicklung geht vor Außenbereichsbeplanung.
All das führt in der Konsequenz dazu, dass die städtebauliche Entwicklung immer mehr in Kooperation mit Privaten stattfindet, was aber vielschichtige Fragestellungen und Probleme aufwirft. So gilt es, die Interessen von Kommunen und Investoren in Einklang zu bringen, beide nach ihren Vorstellungen abzusichern und eine rechtssichere Bauleitplanung zu schaffen, die - gerade im Innenbereich - auch Nachbarinteressen beachtet und Nutzungskonflikte bewältigt.
Städtebauliche Verträge, Durchführungsverträge zu vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, Erschließungsverträge und sonstige städtebauliche Vereinbarungen sind daher alles andere als der bloße Rückgriff auf standardisierte Vorlagen. Eine umfassende Beratung und eine auf die Umstände des jeweiligen Vorhabens bezogene individuelle Vertragsgestaltung sind unumgänglich.
Bei DORNBACH finden neben Kommunen auch Investoren und Projektträger eine auf sie zugeschnittene Beratung. Vom ersten Kontakt über die Ausarbeitung und Abstimmung der erforderlichen Vereinbarungen und die Vorstellung in Gemeinderäten bis hin zur Begleitung von Problemstellungen nach Satzungsbeschluss und Baubeginn bieten wir bei DORNBACH qualifizierte rechtliche und auch steuerliche Beratung aus einer Hand.