Gemeindewirtschaftsrecht
Nach den Gemeindeordnungen der Länder sind Kommunen grundsätzlich befugt, wirtschaftliche Unternehmen einzurichten. Dabei stehen ihnen diverse Rechtsformen zur Verfügung, die jeweils unterschiedliche Auswirkungen auf den Haushalt und die Einwirkungsmöglichkeiten der kommunalen Gremien haben. Auch sind hier abhängig von den Aufgaben, die ein wirtschaftliches Unternehmen übernehmen soll, steuerliche Auswirkungen zu bedenken.
Kommunen und Kommunalverbände finden bei DORNBACH seit vielen Jahren Beratung zur rechtssicheren und betriebswirtschaftlich sinnvollen Ausgestaltung ihrer wirtschaftlichen Betätigung. DORNBACH wird dabei schon in der Planungsphase tätig und begleitet den Aufbau oder die Umstrukturierung der wirtschaftlichen Betätigung ganzheitlich, vom Gremienbeschluss über die erforderliche Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde bis hin zu Satzungsentwürfen oder der gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung.