Kommunalrecht
Neben der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden sind Fragestellungen rund um die kommunale Zusammenarbeit Teil der Beratungsleistungen von DORNBACH. Auch hier erfolgt die Beratung ganzheitlich. Neben den entsprechenden Beschlussvorlagen und Vorstellungen für und in den Gremien entwirft DORNBACH Satzungen und die weiteren Notwendigkeiten.
Im Kommunalverfassungsrecht vertritt DORNBACH Gemeinden in allen Fragestellungen zu den Kompetenzen der Kommunalorgane; einen Schwerpunkt bildet außerdem das Kommunalaufsichtsrecht.