ÄNDERUNG DER NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNGSPFLICHTEN

Im Rahmen des Omnibus-Verfahrens hat die EU-Kommission am 26. Februar 2025 Vorschläge zu Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten veröffentlicht. Diese betreffen insbesondere große Kapitalgesellschaften, welche nur noch berichtspflichtig sein sollen, wenn sie mehr als 1.000 Mitarbeiter und entweder mehr als 50 Mio. € Umsatzerlöse oder eine Bilanzsumme größer 25 Mio. € aufweisen.

Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen finden Sie hier.

Die Legislativvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt. Die Änderungen an der CSRD, der CSDDD und der CBAM treten in Kraft, sobald die Mitgesetzgeber eine Einigung über die Vorschläge erzielt haben und eine Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgt ist. Grundsätzlich ist nicht ausgeschlossen, dass es noch Änderungen an den Vorschlägen geben wird.


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