Künftige Regierungsparteien einigen sich auf Koalitionsvertrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 09.04.2025 haben die künftigen Koalitionspartner der neuen Bundesregierung ihren 145 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag veröffentlicht, in dem auch zahlreiche steuerliche Themen enthalten sind.
Eines vorweg: Die künftige Bundesregierung verzichtet zumindest im Koalitionsvertrag auf eine Erhöhung des einkommensteuerlichen Spitzensteuersatzes. In den Diskussionspapieren der Arbeitsgruppe Finanzen waren noch Erhöhungen des Spitzensteuersatzes von derzeit 42% auf 47% und des sog. „Reichensteuersatzes“ von derzeit 45% auf 49% im Gespräch. Danach bleibt es bei den bisherigen Spitzensätzen von 42% bzw. 45%. Doch bereits ein Tag nach der Veröffentlichung des Koalitionsvertrags wurden Aussagen von Seiten der SPD in der Presse laut, die Erhöhungen der Spitzensteuersätze fordern.
Dagegen bleibt der derzeitige Solidaritätszuschlag erhalten. Dessen weitere Existenz in den nächsten Jahren wird im Koalitionsvertrag ausdrücklich benannt.
Auch die diskutierten Erhöhungen bei der Erbschaftsteuer bzw. die Wiedereinführung einer Vermögensteuer finden sich nicht mehr im Koalitionsvertrag. Gleiches gilt für die von der SPD geforderte Abschaffung der Steuerfreiheit der Veräußerung von Grundstücken im Privatvermögen nach Ablauf von 10 Jahren. Danach bleibt es vorerst bei der steuerfreien Veräußerung von Immobilien nach Ablauf der 10-Jahresfrist.
Unternehmenssteuerreform „Light & Late“
Weder große noch kurzfristige Entlastungen können die Unternehmen laut dem Koalitionsvertrag erwarten. Zwar soll der Körperschaftsteuersatz von derzeit 15% in 5 Schritten von jeweils 1% auf 10% reduziert werden. Doch diese Reduzierungen beginnen erst zum 01.01.2028 und sollen erst im Jahr 2032 abgeschlossen sein. Im Jahr 2028 sinkt damit der KSt-Satz von 15% auf 14%, was auch zu einem geringeren Solidaritätszuschlag führt. Dadurch ergeben sich beispielhaft bei einem unterstellten GewSt-Hebesatz von 400% in den Jahren 2025 bis 2032 folgende Steuerbelastungen (Summe aus GewSt, KSt/SolZ):
Dadurch ergeben sich beispielhaft bei einem unterstellten GewSt-Hebesatz von 400% in den Jahren 2025 bis 2032 folgende Steuerbelastungen (Summe aus GewSt, KSt/SolZ):
Im Endergebnis wird damit im Jahr 2032 eine Gesamtsteuerbelastung bei diesem Steuersatz von 24,55% erreicht.
Die Senkungen des KSt-Satzes führen auch zu einer Ausweitung des Steuervorteils für thesaurierte Gewinne von Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften. In diesem Zusammenhang ist deshalb der Verzicht auf die Anhebung der Einkommensteuer-Höchstsätze zu begrüßen.
Um den Steuervorteil der Kapitalgesellschaften gegenüber den Personengesellschaften entgegenzuwirken, sollen auch für Personengesellschaften wesentliche Verbesserungen beim Optionsmodell
nach § 1a KStG und der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG erfolgen. Damit soll eine rechtsformneutrale Besteuerung erreicht werden. Konkrete Änderungsvorschläge enthält der Koalitionsvertrag allerdings noch nicht.
Zudem soll laut Koalitionsvertrag geprüft werden, ob ab dem Jahr 2027 die gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können.
Sofortige Verbesserungen sollen Unternehmen durch die Einführung einer degressiven AfA von 30% auf „Ausrüstungsinvestitionen“ für die Jahre 2025, 2026 und 2027 erhalten (Investitions-Booster). Warum die Koalitionäre hier den Begriff der „Ausrüstungsinvestitionen“ verwenden, um den Anwendungsbereich der degressiven AfA zu bestimmen, bleibt noch offen. Klarheit wird diesbezüglich erst der Gesetzentwurf bringen, ob hier, wie bisher, alle beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagenvermögens in den Anwendungsbereich fallen oder nur bestimmte Wirtschaftsgüter.
Eine Erhöhung der GWG-Grenze bzw. Änderungen bei der Sammelpostenmethode wurden zwar im Rahmen der Koalitionsverhandlungen diskutiert, sind aber im Koalitionsvertrag nicht umgesetzt worden.
Zudem will sich die neue Bundesregierung für eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer in der EU einsetzen.
Auch sollen steuerliche Anreize in der Filmförderung und für Games eingeführt werden.
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GewerbesteuerÄnderungen sind auch bei der Gewerbesteuer geplant. Hier wird zum einen der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von bisher 200% auf 280% erhöht. Zum anderen sollen administrative Maßnahmen gegen Scheinsitzverlegungen in GewSt-Oasen ergriffen werden. |
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Internationale MindeststeuerDie Aussagen zur Mindeststeuer sind im Koalitionsvertrag etwas widersprüchlich. Während im Text vom Festhalten an der internationalen Mindesteuer und der Unterstützung für dauerhafte Vereinfachungen der Mindeststeuer gesprochen wird, steht die Überschrift unter dem Motto „Aussetzung Globale Mindeststeuer“. Was das genau bedeutet, wird erst die Zukunft zeigen. |
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QuerverbundAuch beim Querverbund sind Änderungen geplant. So soll der steuerliche Rechtsrahmen für den Querverbund zur Sicherung des Fortbestands der kommunalen Daseinsvorsorge angepasst werden. |
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Steuerliche ForschungszulageBei der steuerlichen Forschungszulage ist zum einen eine deutliche Anhebung des Fördersatzes und der Bemessungsgrundlage geplant. Zum anderen soll auch das Verfahren vereinfacht werden. |
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ESt-TarifBei der Ausgestaltung des künftigen ESt-Tarifs werden keine konkreten Angaben gemacht. Hier spricht der Koalitionsvertrag lediglich von einer Senkung des ESt-Tarifs für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislaturperiode. Es fehlen damit konkrete Rahmendaten, wie die weitere Entwicklung weitergehen soll. |
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Kinderfreibeträge und KindergeldAuch konkrete Änderungen des Kindergelds fehlen im Koalitionsvertrag. Es wird lediglich ausgeführt, dass die Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld schrittweise verringert werden soll. Durch eine gesetzliche Regelung soll sichergestellt werden, dass bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags auch eine adäquate Anhebung des Kindergelds erfolgt. |
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Förderung der Elektro-MobilitätAusführlich setzt sich der Koalitionsvertrag mit der Förderung der Elektro-Mobilität auseinander. Insbesondere sind folgende Änderungen geplant:
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Themen für ArbeitnehmerAuch mit dem Thema Fachkräftemangel setzt sich der Koalitionsvertrag auseinander und es werden auch bereits erste konkrete Vorschläge gemacht:
Änderungen soll es auch bei der Entfernungs-Pauschale geben. Während für die ersten 20 km der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Betrieb des Arbeitgebers bisher nur 30 Cent pro km und Tag steuermindernd geltend gemacht werden können, sollen ab dem 01.01.2026 nun 38 Cent pro km ab dem ersten Kilometer im Rahmen der Pendlerpauschale abgesetzt werden können. |
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Ehrenamt und Gemeinnützigkeit
Auch die Themen Ehrenamt und Gemeinnützigkeit nehmen eine größere Passage im Koalitionsvertrag ein. Unter anderem sind folgende Änderungen geplant:
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FinanztransaktionsteuerFerner kündigen die Koalitionäre die Unterstützung einer Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene an. |
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UmsatzsteuerIn der Gastronomie
soll dauerhaft der USt-Satz für Speisen auf 7% reduziert werden. |
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StromsteuerVersprochen werden im Koalitionsvertrag auch schnelle Entlastungen um mindestens 5 Cent pro kWh für alle. Dies soll durch eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß erreicht werden. |
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BürokratieabbauZudem werden Maßnahmen zum Bürokratieabbau angekündigt, insbesondere:
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Bekämpfung von Steuerhinterziehung/-vermeidungBei der Evaluation der bestehenden Registrierkassenpflichten soll etwaig erkannten Defiziten Rechnung getragen werden.
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ImmobilienAuch bei den Immobilien sind u.a. folgende Förderungen geplant:
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Ausblick
Nach der Veröffentlichung des Koalitionsvertrags muss dieser nun noch von den Parteien beschlossen werden. Die CSU hat diesen schon gebilligt. Bei der CDU entscheidet satzungsgemäß ein Kleiner Parteitag über die Annahme des Koalitionsvertrags, der möglicherweise am 28. April stattfinden soll. Bei der SPD findet dagegen eine Befragung der Mitglieder statt, die mit Ablauf des 29. April enden soll. Es bleibt also weiterhin spannend.
Sprechen Sie uns gerne hierzu an.
Ihr Team von DORNBACH