INVEST 2.0 - Neuregelung des Zuschusses für Wagniskapital

Investitionen durch Business Angels sind ein wichtiger Baustein in der Finanzierung von Startups. Bereits seit dem Jahr 2013 fördert der Staat diese Investitionen durch den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital. Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurden die Regelungen des INVEST-Zuschusses umfangreich angepasst.

1. Zwei Zuschussarten: Erwerbs- und Exitzuschuss

Bislang wurde allein ein Zuschuss beim Eingehen der Beteiligung gefördert; diese Art des Zuschusses existiert weiterhin und wird in der neuen Förderrichtlinie als „Erwerbszuschuss“ bezeichnet. Das Grundprinzip ist geblieben: Investiert ein Business Angel in ein innovatives Unternehmen, so kann ihm auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 20 % seiner Investitionssumme erstattet werden.

Neu ist der sog. Exitzuschuss. Dieser wird einem Business Angel, der sich als natürliche Person an dem Startup beteiligt ist, gewährt. Der Erwerbszuschuss stellt eine pauschale Kompensation der auf einen etwaigen Veräußerungsgewinn zu entrichtenden Steuern dar.

2. Neuregelungen beim Erwerbszuschuss

Hier die wichtigsten Neuigkeiten beim Erwerbszuschuss:

  • Pro Jahr und Investor können Investitionen bis zu € 500.000 gefördert werden; damit beträgt der maximale Zuschuss € 100.000,00 pro Jahr und Investor.
  • Pro Startup werden Investitionen von bis zu € 3,0 Mio. pro Jahr bezuschusst.
  • Zukünftig sind auch Anschlussfinanzierungen förderfähig, wenn die Erstinvestition mit INVEST gefördert worden ist.
  • Auch Investitionen in Form von Wandeldarlehen können künftig gefördert werden. Dabei muss die Wandlung innerhalb von 15 Monaten nach der Bewilligung erfolgen. Der Zuschuss wird erst bei Wandlung ausgezahlt.
  • Der Begriff "innovativ" wird über den bestehenden Katalog hinaus ausgedehnt. Im Zweifelsfall kann die Förderfähigkeit durch ein kostenloses Kurzgutachten nachgewiesen werden. Damit werden innovative Geschäftsmodell förderfähig, die es bislang nicht waren. Damit sollen insbesondere Investitionen in Fintechs gefördert werden.

3. Der neue Exitzuschuss

Der neue Exitzuschuss im Überblick:

  • Zukünftig kann der Business Angel einen Zuschuss in Höhe von 25 % eines erzielten Veräußerungserlöses beantragen (Exitzuschuss), sofern er die geförderten Anteile erfolgreich verkauft. Damit erhält der Business Angel eine pauschale Erstattung der Steuern auf seinen Exitgewinn.
  • Der Exitzuschuss ist auf 80 % der Investitionssumme für die geförderten Anteile beschränkt.
  • Allerdings können nur Business Angels, die als natürliche Person am Startup beteiligt sind, den Exitzuschuss beantragen.

4. Fazit

Insgesamt sind die Neuregelungen zu begrüßen. Insbesondere die Möglichkeit, die Innovation des Startups im Einzelfall durch ein Kurzgutachten nachzuweisen, dürfte den Anwendungsbereich des INVEST-Zuschuss deutlich erweitern. Auch die Förderfähigkeit von Wandeldarlehen wird den tatsächlichen Marktgegebenheit in der Startup-Finanzierung gerecht.

Weitere Informationen:

Website des INVEST-Zuschusses

INVEST-Richtlinie

Der Autor: Alexander Hartleib, Hamburg

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