Rechtsberatung

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Energiewirtschaftsrecht

Das Energiewirtschaftsrecht hat durch die Liberalisierungsbemühungen der letzten Jahre sowohl im Netzbereich als auch in der Versorgung und beim Messstellenbetrieb immer mehr an Bedeutung gewonnen. Eine verschärfte Anreizregulierung, die Entflechtung von Energieversorgungsunternehmen (Unbundling), die Förderung Erneuerbarer Energien und die Rekommunalisierung der Energieversorgung sind dabei nur einige wichtige Stichworte in einem äußerst dynamischen Umfeld.

Ob kommunale Gebietskörperschaften oder kommunale und private Versorgungsunternehmen – die DORNBACH Experten für Energiewirtschaftsrecht begleiten unsere Mandanten mit großer Erfahrung und aktuellstem Wissen. Dabei führt unsere enge interdisziplinäre Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zu wirtschaftlich tragfähigen Lösungen bei gleichzeitig minimiertem Risiko. Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Durchführung von Konzessionsvergaben im Strom- und Gasbereich von der Formulierung der Bekanntmachungen über Verhandlungen mit potenziellen Bewerbern bis hin zum Abschluss neuer Konzessionsverträge
  • Begleitung und Koordinierung bei Netzübernahmen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme)
  • Netzwertermittlungen für Mandanten oder bundesweit als gerichtlich bestellte Sachverständige
  • Rückforderungsklagen aufgrund überhöhten Kaufpreises
  • Neugründungs- und Weiterentwicklungsberatung für Stadtwerke und kommunale Eigenbetriebe sowie Umsetzung von Kooperationsmodellen
  • Begleitung beim Abschluss von Pacht- und Betriebsführungsverträgen sowie
  • Beratung und Vertretung in Verfahren zur Festlegung der Erlösobergrenzen gegenüber den Landesregulierungsbehörden, der Bundesnetzagentur und vor Gericht
  • Beratung im Bereich der Energiesteuern und Vertretung vor den Hauptzollämtern
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