Übertragung von Vermögen auf die nachfolgende Generation
Die Übertragung von Vermögen auf die nachfolgende Generation ist gelegentlich mit dem Handicap verbunden, dass die Eigentumsverhältnisse auf Seiten der Eltern optimiert werden müssen. So ist gerade bei Immobilien immer wieder zu beobachten, dass sich diese entweder im Alleineigentum der Mutter oder des Vaters befinden. Soll vor diesem Hintergrund etwa auf die beiden Kinder ein Mietwohngrundstück im Wert von 3 Mio. € übertragen werden, ist eine steuerneutrale Schenkung nur in Höhe von 0,8 Mio. € möglich (Freibetrag je Kind 400.000 €). Würde daher die gesamte Immobilie übertragen, entstünde eine Schenkungsteuer von über 400.000 €. Wird die Immobilie unter Vorbehalt eines lebenslänglichen Nießbrauchs übertragen mit einem Jahreswert von 80.000 €, führt dies im obigen Beispiel zu einer Minderung des Schenkungs-volumens von rund 1 Mio. € (= Kapitalwert des Nießbrauchs). Damit reduziert sich die Schenkungsteuer von 400.000 € auf 150.000 €.
Auch dieses Ergebnis klassischer Nachfolgeregelung bei Immobilien kann noch verbessert werden. Sollten nämlich die Ehegatten Miteigentümer einer eigengenutzten Immobilie (Familienheim) im Wert von 2 Mio. € sein, kann das nachstehende zweistufige Verfahren angewendet werden.
Schritt 1:
Die Mutter überträgt ihren Anteil am Familienheim auf den Vater. Im Gegenzug erhält sie einen 50%-igen Miteigentumsanteil am Mietwohngrundstück (Anschaffung vor mehr als 10 Jahren), belastet mit einem lebenslänglichen Vorbehaltsnießbrauch zugunsten des Vaters. Dieser wertmäßig ausgewogene Tausch im Umfang von jeweils 1 Mio. € unterliegt naturgemäß mangels Bereicherung nicht der Schenkungsteuer.
Schritt 2:
Vater und Mutter übertragen anschließend ihre beiden Hälften am Mietwohngrundstück auf die Kinder, wiederum unter Vorbehalt lebenslänglichen Nießbrauchs. Aufgrund des vorangegangenen Tausches stehen nunmehr Freibeträge von insgesamt 1,6 Mio. € zur Verfügung. Die steuerpflichtige Schenkung sinkt damit je Elternteil und Kind auf 100.000 €, verbunden mit einer Steuerbelastung von insgesamt 44.000 €. Angesichts der obigen Ausgangsbelastung von 400.000 € (siehe oben) eine angenehme Steuersenkung von rund 90%.
Nach Ablauf einer Schamfrist von zwei Jahren erhält die Mutter ihre frühere Hälfte am Familienheim vom Vater schenkungsteuerfrei zurück, eine Gestaltungsmöglichkeit, die der Gesetzgeber den Eltern zubilligt.