Die Insolvenzordnung heute - ein umfangreicher Werkzeugkasten für die 2. Chance
Fragen Sie sich selbst einmal: Habe ich mehr Erfahrungen aus Fehlern oder aus Erfolgen gesammelt? Wenn Sie ehrlich sind, waren es Ihre Fehler. Das ist Ihre persönliche „Kultur des Scheiterns", die Sie weitergebracht hat. Dies gilt gleichermaßen auch in der Wirtschaft.
„Ich bin nicht gescheitert - ich habe 10.000 Wege entdeckt, die nicht funktioniert haben", resümierte hierzu bereits der Erfinder der Glühbirne, Thomas Alva Edison.
Mit der Insolvenzordnung und insbesondere ihren Instrumenten der Eigenverwaltung, des Schutzschirms und des Insolvenzplans steht heute ein ausgeklügelter Werkzeugkasten für die Restrukturierung und Sanierung von einzelnen Unternehmen, ihrer Teile oder ganzen Unternehmensgruppen zur Verfügung, die im Einzelfall von eingespielten Expertenteams passgenau zur Lösung, nämlich der 2. Chance, führen.
Ob leistungswirtschaftliche oder finanzwirtschaftliche Ursachen ausgemacht werden bzw. exogene oder endogene Faktoren die Probleme auslösen, je früher Sie sich mit dem Thema des Turnaround beschäftigen und diesen einleiten, desto höher die Chancen, diesen erfolgreich umzusetzen. Selbst disruptive Veränderungen, wie ein umfangreicher komplexer Geschäftsmodellwechsel oder auch ein Abbruch in der Generationennachfolge und damit das Erfordernis einer externen Neuregelung im Gesellschafterkreis bzw. der Geschäftsführung lassen sich transparent, rechtssicher und in einem überschaubaren Zeitrahmen von sechs bis neun Monaten umsetzen.
Das Institut des Insolvenzgeldes (die Bundesagentur für Arbeit übernimmt hierbei für maximal drei Monate die Zahlung der Arbeitsentgelte der betroffenen Arbeitnehmer) und die Vorfinanzierung desselben durch ein Kreditinstitut führen zudem regelmäßig zu einer signifikanten Liquiditätsunterstützung bei der angestrebten Restrukturierung.
Der Insolvenzplan ermöglicht nicht nur durch einen gerichtlich strukturierten Vergleich mit den Gläubigern einen nachhaltigen Sanierungsgewinn, sondern erlaubt auch ohne übliche notarielle Beurkundung z.B. die Übertragung von Geschäftsanteilen und Grundstücken sowie Durchführung von Kapitalmaßnahmen. Hierzu zählt auch der sog. Debt Equity Swap, d.h. aus der Forderung eines Gläubigers wird eine Beteiligung, aus Fremdkapital somit Eigenkapital.
Das maßgeschneiderte Konzept erarbeiten wir multidisziplinär und damit integriert sowohl rechtlich als auch betriebswirtschaftlich und steuerlich.