Umsatzeinbußen reichen nicht für eine Kündigung
SPIEGEL, 29.04.2020
Wegen der Coronakrise wollen viele Firmen Mitarbeitende entlassen. Was müssen Sie beachten, wenn Sie zum Trennungsgespräch gebeten werden, und wie hoch können Sie pokern?
SPIEGEL: Laut ifo-Forschungsinstitut bereiten sich viele Personalabteilungen auf Entlassungen vor. Selbst im Dienstleistungssektor wird es wohl erstmals seit der Finanzkrise 2008 zu Kündigungen kommen. Was raten Sie Ihren Mandanten, wenn Trennungsgespräche mit Mitarbeitern anstehen?
Alexander Birkhahn: Zunächst einmal muss man ein Konzept entwickeln. Betriebsbedingte Kündigungen gerichtsfest zu begründen ist schon eine Kunst. Man muss sich da gerade im Mittelstand genau überlegen, welches die unternehmerischen Hintergründe sind.
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Das komplette Interview mit Dr. Alexander Birkhahn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Geschäftsführender Gesellschafter finden Sie hier.