Steuertipp des Monats: Nachfolge
Impulse, 3/2022
ÜBERGABE Wer wegen der Strafzinsen Betriebsvermögen in Aktien lenk, kann damit eine steuergünstige Nachfolge zunichtemachen. So vermeiden Sie das
Was für das Geschäft von Vorteil ist, kann bei der Steuer von Nachteil sein. So weisen viele Familienunternehmen in ihren Bilanzen reichlich Finanzmittel aus: Bargeld, Bankguthaben, Forderungen. Da für die Liquidität auf den Geschäftskonten immer öfter Negativzinsen in Rechnung gestellt werden, gehen die Unternehmer dazu über, die freien Gelder in Form von fungiblen Wertpapieren - etwa Qualitätsaktien oder Fondsanteile - zu halten.
Der Autor: Dr. h. c. Armin Pfirmann, Steuerberater und Geschäftsführender Gesellschafter der DORNBACH GmbH in Saarbrücken.
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