Steuertipp des Monats: Nachfolge
Impulse 5/2021
NACHFOLGE: Nicht nur Firmenanteile, auch Grundstücke können steuergünstig an den Nachwuchs weitergereicht werden - unter einer Bedingung
Unternehmer haben vielfach private Immobilien an die eigene Firma vermietet oder verpachtet, die als Personengesellschaft (etwa GmbH & Co. KG) geführt wird. Wenn die Nachfolge ansteht, können sie diese Grundstücke (Sonderbetriebsvermögen) mit den Anteilen an der Firma Erbschaftsteuer sparend an die Kinder weiterreichen - aber nur, so entschied jüngst der Bundesfinanzhof (BFH, Az.: II R 38/17), wenn die Übertragungen gleichzeitig geschehen und nicht nacheinander.
Der Autor: Dr. h. c. Armin Pfirmann, Steuerberater und Geschäftsführender Gesellschafter der DORNBACH GmbH in Saarbrücken
Den kompletten Beitrag finden Sie im Impulse-Magazin Ausgabe 5/2021.