Sozialversicherungsrechtl. Stellung eines Mehrheitsgesellschafters
gmbhchef. | 2/2021
Beurteilung von mitarbeitenden Gesellschaftern, die nicht zur Geschäftsführung bestellt sind
Das Bundesozialgericht hat sich in einem seiner neuen Urteile nunmehr auch zur sozialversicherungsrechtlichen Stellung eines Mehrheitsgesellschafters, der nicht als Geschäftsführer bestellt wurde, befasst (Bundessozialgericht, Urteil vom 12.5.2020, Az. B 12 KR 30/19 R). Danach können mitarbeitende Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung eine Versicherungspflicht zur gesetzlichen Sozialversicherung begründen.
Den kompletten Beitrag von Dipl. Krankenkassenbetriebswirtin Melanie Guttmann, Rentenberaterin bei DORNBACH finden Sie hier.