Referentenentwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Das BMF hat in der vergangenen Woche einen Referentenentwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz veröffentlicht.

Im Einzelnen:

Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz soll der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Auswirkungen entgegengetreten werden. Im Einzelnen sieht der Referentenentwurf folgende Maßnahmen vor:

  • Vom Arbeitgeber aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen an in bestimmten Einrichtungen - insbesondere Krankenhäusern - tätige Arbeitnehmer gewährte Sonderleistungen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise sollen bis zu einem Betrag von 3 000 Euro steuerfrei gestellt werden (§ 3 Nr. 11b EStG-E)
  • Verlängerung der steuerlichen Förderung der steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis Ende März 2022
  • Verlängerung der Homeoffice-Pauschale um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022
  • Verlängerung der Möglichkeit zur Inanspruchnahme der mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz eingeführten degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens um ein Jahr
  • Verlängerung der erweiterten Verlustverrechnung bis Ende 2023 mit der Maßgabe, dass in den VZ 2022 und 2023 der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag auf 10 Mio. EUR bzw. auf 20 Mio. EUR bei Zusammenveranlagung angehoben wird. Darüber hinaus soll der Verlustrücktrag ab 2022
  • dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet werden, d.h. er erfolgt unmittelbar in die beiden vorangegangenen Jahre
  • Verlängerung der Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG, die in 2022 auslaufen um ein weiteres Jahr
  • Verlängerung der steuerlichen Investitionsfristen für Reinvestitionen nach § 6b EStG um ein weiteres Jahr
  • Verlängerung der Abgabefrist von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen um weitere drei Monate. Entsprechend verlängern sich auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022, jedoch in geringerem Umfang

Der Autor: René Feldgen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführender Gesellschafter bei DORNBACH in Köln.

Der Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung des Stollfuß Verlags – Zweigniederlassung der Lefebvre Sarrut GmbH zur Verfügung gestellt. (www.stollfuss.de/newsletter).

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