Messestand-Mieten unterliegen nicht der Hinzurechnung
Immobilien Zeitung, 08/2022
Mietkosten für Messeflächen werden nicht gewerbesteuerlich hinzugerechnet, wenn die Präsenz auf Messen für das Unternehmen verzichtbar ist und der Geschäftszweck es nicht erfordert, dass eine Messefläche vorhanden ist.
Unser Steuerberater Klaus Bührer schildert Ihnen die Folgen und was in dem Fall zu tun ist.
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Immobilien Zeitung, 08/2022