Die Behandlung von immateriellen Werten für Verrechnungspreiszwecke
Ubg, 08/2022
Dieser Beitrag widmet sich dem im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapESt neu eingeführten § 1 Abs. 3c AStG, der die Behandlung immaterieller Werte für Verrechnungspreiszwecke im deutschen Steuerrecht normiert und deren Berücksichtigung der Gesetzgeber nun spätestens ab dem Veranlagungszeitraum 2022 verlangt. Hierzu werden die einzelnen Sätze des neuen Absatzes, die neben grundlegenden Vorgaben auch das im Rahmen des BEPS-Projekts entworfene DEMPE Konzept beinhalten, im Folgenden einer Analyse unterzogen sowie mögliche Lösungsansätze zur Operationalisierung des DEMPE-Konzepts für die Praxis aufgezeigt.
Den kompletten Beitrag von Dr. h. c. Armin Pfirmann gemeinsam mit Herrn Professor Kußmaul und Frau Nikolaus, finden Sie in der Zeitschrift Ubg, 08/2022, Seite 429 ff. (erste Seite).