Künstlersozialabgabe
Mit Einführung des Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetzes (KSAStabG) im Jahr 2015 ist die Prüfung des abgabepflichtigen Entgeltes künstlerisch und publizistischer in Anspruch genommener Leistungen und die ordnungsgemäße Abführung der Künstlersozialabgabe im Rahmen der Betriebsprüfung der DRV Bund zur Pflicht geworden.
Auch wenn sie als Unternehmen nicht zu den typischen Verwertern künstlerischer oder publizistischer Tätigkeiten gehören, können Sie zum Personenkreis abgabepflichtigen Verwerter gehören und damit Künstlersozialabgabe zu entrichten haben.
Zahlreiche Rechtsprechungen des Bundesozialgerichts bilden hier die Grundlage der Abgabeverpflichtung und lassen damit Risiken zu, die unsere DORNBACH Expertin stetig aufgreift und damit zu Sicherheit und mehr Transparenz beitragen kann.