Förderung der Elektromobilität
In den meisten Fällen wird ein Firmenwagen auch privat genutzt. Zukünftig könnte es dabei - abhängig vom zu versteuernden Bruttolistenpreis - vorteilhaft sein, sich für ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug statt für ein klassisches Fahrzeug mit Verbrennungsmotor zu entscheiden. Ab 2019 wird die private Nutzung eines solchen Fahrzeugs auf 0,5 % des Bruttolistenpreises halbiert.
Den kompletten Beitrag von Herrn Johannes Quast finden Sie bei Lima 360° Limburg.