Ergänzendes Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen für gemeinnützig anerkannte Organisationen
- Weitere Erleichterungen geplant -
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Datum vom 26. Mai 2020 das eigene Schreiben vom 9. April 2020 präzisiert. Bereits durch das erste Schreiben sollte gewährleistet werden, dass die gemeinnützigen Organisationen, die Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene ergreifen bzw. aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, diese effektiv verwirklichen können bzw. handlungsfähig bleiben. Nunmehr wurden die bisherigen Ausführungen des BMF zur Aufstockung von Kurzarbeitergeld und der Fortsetzung der Zahlung von Übungsleiter- und Ehrenamtpauschale präzisiert.
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Die Autoren: Ralf Wickert, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gesellschafter
und Dr. Julian Engel, Rechtsanwalt