Endlich! Das neue Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Unternehmensnachfolge

Mit Datum vom 20.11.2019 hat das Bundesfinanzministerium endlich den lang ersehnten Erlass zur Unternehmensnachfolge bei Personengesellschaften veröffentlicht (BMF vom 20.11.2019). Das Schreiben enthält zwei für die Steuerpflichtigen und Ihre Berater erfreuliche Nachrichten: Die Finanzverwaltung lässt die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften (Mitunternehmeranteilen) unter Vorbehaltsnießbrauch weiterhin zu Buchwerten zu. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs zu Einzelunternehmen gab es hier erhebliche Rechtsunsicherheit. Außerdem ist nun auch nach Auffassung der Finanzverwaltung vor der unentgeltlichen Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften (Mitunternehmeranteilen) eine Vorabausgliederung z.B. von Grundstücken zu Buchwerten möglich.

Für Rückfragen und für weitere Erläuterungen steht Ihnen das Kompetenzzentrum Unternehmensnachfolge zur Verfügung.

     
Dr. h. c. Armin Pfirmann               Johannes Quast

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