Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände
Seit der Reform des Handelsgesetzbuches können selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in engen Grenzen in der Bilanz aktiviert werden. Für innovative und mittelständische Unternehmen ein großer Schritt hin zu einer besseren Sichtbarkeit der materiell nicht greifbaren Werte in einem Unternehmen.
Die DORNBACH Experten unterstützten Sie bei dieser Bewertung – für mehr Transparenz und Klarheit aller Vermögenswerte Ihres Unternehmens.