Besondere Beihilfen des Landes Rheinland-Pfalz

Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz möchte neben den Bundeshilfen einen Zukunftsfonds „Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz" auflegen, dies wurde in der Sitzung des Ministerrats am 24.03. beschlossen. Folgende Rahmenbedingungen sind soweit bekannt:

Konkret sehen die Soforthilfen von Bund und Land folgendes vor:

Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten:

  • 9000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
  • 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
  • Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 Euro.

Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:

  • 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
  • 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
  • Insgesamt beträgt die Soforthilfe 25.000 Euro.

Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten:

  • Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
  • Insgesamt beträgt die Soforthilfe 39.000 Euro.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz.

Konkrete Einzelheiten sind darüber hinaus noch nicht bekannt. Wir werden Sie hierzu aber auf dem Laufenden halten.

Ihre Ansprechpartner zu den Themen finden Sie auf unserer Corona-Spezial-Seite.

Der Autor: Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Torsten Ewen, Steuerberater, Zertifizierter Experte im Gemeinnützigkeitsrecht, Geschäftsführender Gesellschafter

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