Besondere Beihilfen des Landes Rheinland-Pfalz
Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz möchte neben den Bundeshilfen einen Zukunftsfonds „Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz" auflegen, dies wurde in der Sitzung des Ministerrats am 24.03. beschlossen. Folgende Rahmenbedingungen sind soweit bekannt:
Konkret sehen die Soforthilfen von Bund und Land folgendes vor:
Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten:
- 9000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
- 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
- Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 Euro.
Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:
- 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
- 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
- Insgesamt beträgt die Soforthilfe 25.000 Euro.
Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten:
- Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
- Insgesamt beträgt die Soforthilfe 39.000 Euro.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz.
Konkrete Einzelheiten sind darüber hinaus noch nicht bekannt. Wir werden Sie hierzu aber auf dem Laufenden halten.
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Der Autor: Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Torsten Ewen, Steuerberater, Zertifizierter Experte im Gemeinnützigkeitsrecht, Geschäftsführender Gesellschafter