Wenn die Liebe ins Ausland fällt
Wirtschaft in Rheinland-Pfalz, Januar/Februar 2021:
Gastbeitrag von Johannes Quast, Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), WP/StB
Viele deutsche Mittelständler sind mittlerweile über Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten im europäischen Ausland oder sogenannten Drittländern (USA, China etcetera) wirtschaftlich aktiv. Die steuerlichen Themen, die damit einhergehen, sind zweifelsohne kompliziert und komplex. Sofern die Beraterschaft jedoch Erfahrung in diesen Bereichen hat, werden diese Themen im besten Fall im Voraus gesehen und geprüft.
Gefährlicher sind die Themen und Fälle, welche nicht auf den ersten Blick einen Auslandsbezug erkennen lassen und dennoch weitreichende steuerliche Folgen haben können. Als Ausgangsfall möchte ich Ihnen folgenden Praxisfall schildern, welcher aktuell vermehrt seitens der Betriebsprüfung aufgegriffen wird:
Den kompletten Beitrag finden Sie auf der Seite der Rhein-Zeitung oder hier (bitte Bild anklicken):