Was gehört zur bezahlten Arbeitszeit?

Impulse 11.04.2023:

Eine kurze Kaffeepause, Rauchen, Aufräumen nach Ladenschluss oder eine Dienstreise: Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind unsicher, was genau zur bezahlten Arbeitszeit gehört. Das gilt.

Gehört es zur Arbeitszeit, wenn man nach Ladenschluss noch eben schnell durchsaugt, obwohl die Schicht bereits zu Ende ist?

Gilt es als Arbeitszeit, wenn der Mitarbeiter eine Zigarette raucht, einen Kaffee kocht oder zur Toilette geht?

Muss der Chef es bezahlen, wenn der Mitarbeiter vor Dienstbeginn noch die Arbeitskleidung anlegt?

Nicht immer ist Chefs und Mitarbeitern klar, welche Tätigkeit noch als Arbeit gilt und bezahlt werden muss.

Den kompletten Beitrag von Dr. Alexander Birkhahn, RA, FAfArb und Geschäftsführender Gesellschafter der DORNBACH GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft in Koblenz finden Sie hier.

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