VW-Abgasskandal Winterkorn und Stadler droht Millionenforderung
Spiegel online 4.4.2017:
Die Aufsichtsräte prüfen Schadenersatzansprüche gegen die gesamten Vorstände.
Die Beweislast liegt bei den Managern
"Vorstände können auch dann in derHaftung für illegale Taten in ihrem Unternehmen stehen, wenn sie nichts davon wussten. Es reicht, wenn sie es hätten wissen müssen und wenn die Taten bei einer ordnungsgemäßen Organisation des Unternehmens nicht begangen worden wären", sagt Rechtsanwalt Jonas Mark, Partner und Wirtschaftsrechtsexperte bei der Kanzlei Dornbach. Die verantwortlichen Manager seien verpflichtet, das Wissen im Unternehmen so zu organisieren, dass wichtige Informationen sie erreichten, betont der Spezialist für Organhaftung.
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