Versicherungssteuer auf Rechtsberatung?
Verbändereport 09/2019:
Die Versicherungssteuer hat über viele Jahrzehnte im Verbandsbereich ein Mauerblümchendasein gefristet. Hierüber waren die Verbände auch ganz unglücklich, da die Versicherungssteuer mit einem Steuersatz von 19 Prozent zwar als Fall der Verkehrssteuer mit der Umsatzsteuer vergleichbar ist, jedoch im Unterschied zu dieser keinen Vorsteuerabzug kennt und damit eine Definitivbelastung darstellt, indem sie den Leistungsgegenstand der Versicherungssteuer um 19 Prozent verteuert.
Den kompletten Beitrag von Herrn Wickert finden Sie beim Verbändereport.