Übertragung von Immobilien auf Personengesellschaften
Im Beratungsalltag stellt sich immer wieder die Frage, wie die Übertragung zum steuerlichen Privatvermögen gehörende Immobilien auf eine eigens dafür gegründete Personengesellschaft möglichst rechtssicher gestaltet werden kann, um die angestrebte Steigerung des Abschreibungspotenzials zu erreichen. Weitere Beweggründe dieser Gestaltung können darin bestehen, Einkünfte auf die nachfolgende Generation zur Ausschöpfung steuerlicher Grundfreibeträge zu verlagern und einer Zersplittung des Immobilienvermögens im Erbfall entgegezuwirken.
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