Steuertipp des Monats: Verluste
Impulse 4/2018:
Wer privat Geld verliehen hat und es nicht komplett zurückbekommt, kann den Verlust jetzt bei der Steuer absetzen. So entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Az.: VIII R 13/15). Bisher winkten Finanzämter und Finanzgerichte stets ab. Doch mit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahre 2009 - so befand der BFH - habe sich die Rechtslage geändert.
Klaus Bührer, Steuerberater in der Kanzlei DORNBACH, München zum Thema...
Den kompletten Beitrag finden Sie im Impulse-Magazin, Ausgabe April 2018