Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen (§ 13b UStG)
KSR direkt (Heft 09/2017), BMF äußert sich zur Anwendung des § 27 Abs. 19 UStG
Mit Urteil vom 22.8.2013 - V R 37/10 (BStBl 2014 II S.128) hat der BFH - abweichend von der damaligen Verwaltungsauffassung - entschieden, dass der Leistungsempfänger nur dann Steuerschuldner i. S. von § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. mit Abs. 2 Nr. 4 UStG ist, wenn er die an ihn erbrachte Leistung seinerseits zur Erbringung einer Bauleitsung verwendet.
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Der Autor: Axel Höhmann, WP/StB