Sperrung per Mausklick als Selbstjustiz?
Frankfurter Allgemeine, 27.09.2022
Der BGH muss prüfen, ob die Fernabschaltung einer Batterie für ein Elektrofahrzeug zulässig war.
Ein Käufer hat eine Batterie für ein Elektrofahrzeug bei einem Unternehmen gemietet. Nun wurde das Vertragsverhältnis gekündigt. Damit der Käufer die Batterie nicht weiter nutzen kann, hat das Unternehmen das Wiederaufladen sperren lassen.
Immer öfter ist es faktisch möglich, durch einen einfachen Klick aus der Ferne die Funktionsfähigkeit von Gegenständen wie Autos, SIM-Karten oder elektronischen Schlüsseln aufzuheben.
Aber ist das auch rechtens?
Dr. Alexander Birkhahn, RA, FAfArb und Geschäftsführender Gesellschafter der DORNBACH GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft in Koblenz,.zur aktuellen Rechtsprechung.
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