Ohne echte Ferienhausnutzung auch kein verdeckter Gewinn
Immobilien Zeitung, 09. Januar 2025
Ein Ehepaar ist alleiniger Gesellschafter eines spanischen Unternehmens, dem eine Immobilie in Spanien gehört, die als Hauptwohnsitz genutzt wurde. Das Finanzamt bewertete dies als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).
Klaus Bührer, Steuerberater und Geschäftsführer, erläutert Ihnen, ob eine solche Einschätzung durch das Finanzamt zutreffend ist.
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