Ohne Ausgaben gibt es auch keine Werbungskosten
Immobilien Zeitung, 20. März 2025
Die Kläger, die Eigentumswohnungen vermieteten, sahen sich durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2020 gestärkt und machten die vollen Hausgeldzahlungen als Werbungskosten geltend. Doch das Finanzamt strich den Teil, der in die Erhaltungsrücklage floss, und lehnte den Abzug ab.
Klaus Bührer, Steuerberater und Geschäftsführender Gesellschafter, erläutert Ihnen das BFH-Urteil vom 14. Januar 2025.
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