Ohne Ausgaben gibt es auch keine Werbungskosten

Immobilien Zeitung, 20. März 2025

Die Kläger, die Eigentumswohnungen vermieteten, sahen sich durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2020 gestärkt und machten die vollen Hausgeldzahlungen als Werbungskosten geltend. Doch das Finanzamt strich den Teil, der in die Erhaltungsrücklage floss, und lehnte den Abzug ab.

Klaus Bührer, Steuerberater und Geschäftsführender Gesellschafter, erläutert Ihnen das BFH-Urteil vom 14. Januar 2025.

Den Beitrag aus der Immobilien Zeitung finden Sie hier.

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