Marktplätze in der Verantwortung
Der Handel 4/2019:
STEUERBETRUG: Um gegen Umsatzsteuerbetrug durch Drittanbieter vorzugehen, nimmt der Gesetzgeber die Betreiber von Onlineplattformen in die Pflicht. Bei großen Versandhäusern und Onlinemarktplätzen werden viele bestellte Waren auf kleine Päckchen verteilt nach ...
Den kompletten Beitrag von Herr Philipp Breker, WP, StB und Geschäftsführender Gesellschafter der DORNBACH GmbH in Koblenz finden Sie hier.