Maklerrente und GmbH – Giftige Kombi für Steuerzocker?

AssCompact, 10.11.2021

Nicht jeder Makler hat für eine Maklerrente die ideale Ausgangslage. Anwälte raten ihren Kunden oftmals, ihr Maklerunternehmen in der Rechtsform der GmbH zu führen. Will der Makler später seinen Bestand für eine Maklerrente verkaufen, könnte diese Form des Bestandsverkaufs recht schnell toxisch werden.

Von Andreas Grimm und Daniel Fürstenau

80%, 90% oder gar 100% der Bestandscourtage als „Rente“ beziehen. Und das ein Leben lang. Das klingt unschlagbar. Was auf den ersten Blick wie ein Lottogewinn anmutet, ist auf den zweiten Blick allerdings nur dann attraktiv, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Wer beispielsweise seinen Bestand erst an den Bestandskäufer übertragen muss und die Zustimmung seiner Kunden oder die verbindliche Zusage seines aktuellen Maklerpools dafür noch nicht hat, setzt sich einem erheblichen Übertragungsrisiko aus. Die Gefahr ist groß, dass die Maklerrente viel geringer ausfällt als erhofft. Wer einen sehr volatilen, also storno­anfälligen Bestand hat, muss damit rechnen, dass die Rente sehr schnell schrumpft. Richtig kompliziert wird es, wenn der Bestand in eine GmbH eingebettet ist. Der Bestand gehört dann nicht dem Makler, sondern seiner GmbH.

Den kompletten Beitrag von Andreas W. Grimm und Dipl. Kaufmann (FH) Daniel Fürstenau, Steuerberater und Geschäftsführender Gesellschafter der DORNBACH GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft in München finden Sie hier.

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