Investitionsabzug gem. § 7g Abs. 1 bis 4 und 7 EStG 2016
"Investitionsabzug gem. § 7g Abs. 1 bis 4 und 7 EStG 2016"
KSR Nr. 4 vom 07.04.2017 Seite 11:
Aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmende Betriebe (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften) können grundsätzlich Investitionsabzugsbeträge geltend machen. Zu Zweifelsfragen bei der Anwendung von § 7g Abs. 1 bis 4 und 7 EStG 2016 hat das BMF nun ein Schreiben mit 60 Randnummern erlassen. Nachfolgend werden ausgewählte Punkte des Schreibens kurz dargestellt.
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