Fördert eSport die Allgemeinheit?
Aufnahme des eSports als gemeinnützigen Zweck im Rahmen des § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO sowie ausgewählte Fragestellungen der Besteuerung von eSportlern.
Diverse (sport-)politische Institutionen haben sich in der jüngeren Vergangenheit mit Fragestellungen rund um den eSport auseinandergesetzt. Aus steuerlicher Sicht interessant ist in diesem Zusammenhang insbesondere die Frage nach einer etwaigen Gleichsetzung von eSport mit dem traditionellen Sport, einhergehend mit der Möglichkeit, eSport als Förderung der Allgemeinheit i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO anzuerkennen und damit in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke aufzunehmen. Hiermit setzt sich der vorliegende Beitrag auseinander und geht darüber hinaus auf ertragsteuerliche sowie umsatzsteuerliche Einzelfragen in Bezug auf eSportler ein.
Die Autoren: René Feldgen, WP/StB und Dr. Tim Bagger von Grafenstein, RA