Das bedeutet das Eigenbedarfs-Urteil für Mieter und Vermieter
WirtschaftsWoche, 23.05.2019:
Mietrechtsexperte Julian Engel hält es für überzogen, alle Härtefälle bei Eigenbedarfskündigungen durch Sachverständige prüfen zu lassen. Mieter und Vermieter müssten nun mit längeren und teureren Verfahren rechnen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern in zwei Fällen entschieden, bei denen Vermieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt hatten. Wegen diverser Erkrankungen widersprachen die Mieter der Kündigung, weil ein Umzug in eine neue Wohnung unzumutbar sei. Der BGH hob die Urteile der Vorinstanzen auf. Er verlangte, bei jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob ein Härtefall vorliegt, der eine Kündigung unzulässig macht.
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