Die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung
immobilien intern, Beilage immo 09/19, 30.04.2019:
Die Vermietung einer Immobilie an die eigene GmbH ist der Klassiker der Betriebsaufspaltung. Die damit einhergehenden Rechtsfolgen sind klar und überschaubar: Immobilie und GmbH-Beteiligung werden Betriebsvermögen. Ihre Beendigung bewirkt folgerichtig die Vollaufdeckung und Besteuerung sämtlicher stiller Reserven. Wichtig ist daher, die Existenz der Betriebsaufspaltung rechtzeitig zu erkennen, jedenfalls vor dem Finanzamt. mehr...
Bernd Meyer, StB und Jochen Ball, WP/StB, Bad Homburg v.d.H.