Die Größe entscheidet
Frankfurter Allgemeine Zeitung 17.02.2021
Was passiert, wenn Geschäftsräume kleiner ausfallen als im Mietvertrag vereinbart?
Volle Miete trotz Flächenabweichung nach unten? Diese Frage beschäftigt immer wieder die Gerichte. Für die Parteien von Gewerbemietraum stellt sich häufig die Frage nach der tatsächlichen Größe ihrer Mietflächen. Diese lässt sich zwar meist aus den Gebäudeplänen ableiten, jedoch ist es keine Seltenheit, dass die tatsächlich vermietete Fläche nach oben oder nach unten abweicht. Wegen vieler Mieterwechsel und Umbauten kann es selbst für die Eigentümer nach einigen Jahren schwierig werden, die exakten Flächenmaße zu ermitteln. Doch führt jede nachteilige Flächenabweichung schon zu einem Minderungsrecht des Mieters?
Den kompletten Beitrag von Matthias Kentner, RA, finden Sie hier.