Die Betriebsaufspaltung im Kontext der Unternehmensnachfolge
gmbhchef. | 1/2021
Die Frage der Nachfolge betrifft früher oder später jedes Unternehmen. Bei einer Betriebsaufspaltung gibt es steuerlich einiges zu beachten - denn sonst kann dies dem Unternehmen teuer zu stehen kommen.
Mit der Begründung einer Betriebsaufspaltung lässt sich die Haftung des Betriebsinhabers beschränken. Klassischerweise wird hierbei ein Unternehmen derart aufgespalten, dass das Anlagevermögen (Patente, Grundstücke, Gebäude, Maschinen) von einem Besitzunternehmen miet- oder pachtweise an ein Betriebsunternehmen überlassen wird. Sollte die Insolvenz über das Vermögen des Betriebsunternehmens eröffnet werden, ist das zumeist wertvolle Anlagevermögen des Besitzunternehmens hiervon zunächst ausgenommen.
Den kompletten Beitrag von EMBA, Dipl.-Kfm (FH) René Feldgen, WP/StB und geschäftsführender Gesellschafter bei DORNBACH finden Sie hier.