Der Soli wird abgeschafft, zumindest für die meisten Deutschen.

Folgt dann die Abgeltungssteuer? Angedacht ist das bereits, doch was dann?

Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD vereinbart, den Steuersatz auf Kapitalerträge von derzeit 25 Prozent abzuschaffen. Die so genannte Abgeltungssteuer solle durch den persönlichen Einkommensteuersatz ersetzt werden. Dieser kann je nach individueller Einstufung bis zu 45 Prozent betragen: In den meisten Fällen dürfte er deutlich über den 25 Prozent Abgeltungssteuer liegen.

Die Abgeltungssteuer wurde 2009 eingeführt. Sie wird für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne fällig – also für alle Kapitaleinkünfte. Sie beträgt pauschal 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ledige haben einen Freibetrag von 801 Euro und Paare von 1.602 Euro.

Einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung der Abschaffung der Abgeltungsteuer enthielt der Koalitionsvertrag allerdings nicht. Nach Zusammentritt der neuen Regierung hörte man über das Vorhaben zunächst nichts mehr. In einem Interview am 23.2.2019 war allerdings in RP Online zu lesen, dass Olaf Scholz auf die Frage: Wie gerecht ist es, dass auf Kapitalerträge nur 25 Prozent Abgeltungsteuer bezahlt werden müssen? antwortete:

Scholz: „Gerechter wäre es, solche Erträge mit dem Einkommensteuerrecht zu erfassen. Deshalb haben wir vereinbart, dass wir die Abgeltungsteuer in dieser Legislaturperiode abschaffen wollen."

In einem weiteren Interview im Tagesspiegel vom 23.2.2019 kündigt Scholz die Abschaffung der Abgeltungsteuer bis 2021 an, da diese Vermögende begünstigen würde.

Im Sondierungspapier von CDU und SPD zum Fortbestehen der GroKO heißt es zwar, dass die Abschaffung der Abgeltungsteuer nur für Zinsen gelten soll, da man andernfalls die Sorge habe, dass die Besteuerung auf ausgeschüttete Unternehmensgewinne in Deutschland zu hoch sei (Vgl. Handelsblatt vom 1.9.2019), doch sicher ist das angesichts der aufkeimenden Neiddiskussionen keinesfalls.

Im Ergebnis könnte die Abschaffung erneute Belastungen für den Vermögensaufbau darstellen. In der letzten Konjunkturkrise 2009 wurde vielfach von vielen Kreditinstituten gefordert Gewinne in Gesellschaften stehenzulassen, um die Liquidität zu schonen. Das Stehenlassen der Gewinne, könnte sich allerdings als teuer erweisen, falls dann doch mal Ausschüttungen vorgenommen werden sollen, z.B. um etwaige Erbschaftsteuerbeträge zu bezahlen und dann erneut eine Steuerbelastung auf bereits im Unternehmen versteuerte Beträge entstehen würde, in der Spitze mit 45%.

Vorsorglich könnte auf die Pläne der Abschaffung der Abgeltungsteuer ggf. auch auf Gewinnausschüttungen (Dividenden), mittels der sogenannten „Schütt-aus-hol-zurück" Strategie, reagiert werden. Dabei sichert man sich den „niedrigen" Abgeltungssteuersatz und führt den Nettozufluss wieder der Gesellschaft als Rücklage zu. Der Steuersatz von 25% wird vermutlich in der Zukunft nicht mehr unterschritten, sodass durch diese Maßnahme „lediglich" die ohnehin irgendwann anfallende Steuerbelastung vorgezogen wird.

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