Belastung muss vor Ende der Flurbereinigung ins Grundbuch
Immobilien Zeitung 14.02.2019
Grundstücksrecht. Dienstbarkeiten, die bei einem Flurbereinigungsverfahren entstehen, erlöschen nach Abschluss des Verfahrens, wenn sie nicht im Grundbuch eingetragen oder bei einer Zwangsversteigerung im geringsten Gebot aufgeführt sind.
Den kompletten Beitrag von Herr Andreas Gerstmeier, RA bei DORNBACH GmbH in München finden Sie hier.